Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchtmittel (mit Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen) fach- und umweltgerecht zu entsorgen, d. h. sie bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abzugeben. Zu den Leuchtmitteln, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen, gehören:
Unter www.lightcycle.de erfahren Sie, wo Sie eine kostenlose Sammelstelle in Ihrer Nähe finden.
Nicht betroffen sind Glühlampen und Halogenlampen. Diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden.
Richtiger Umgang mit zu Bruch gegangenen Energiesparlampen:
Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Quecksilber, die jedoch deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, so dass sie keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Dennoch sollte man einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, falls eine Energiesparlampe zu Bruch geht: